27.10.2026
Die Zivilschutzorganisation (ZSO) aargauSüd kontrolliert diese Woche die Betriebsbereitschaft zahlreicher privater und öffentlicher Schutzräume.
Wer in der Schweiz ein Haus baut, baut oft auch ein Stück Sicherheit im Untergrund. Doch was nützt der beste Schutzraum, wenn im Ernstfall die Panzertür klemmt oder das Lüftungsaggregat streikt? Um genau das zu verhindern, rücken die Zivilschützer der ZSO aargauSüd zur sogenannten Periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) aus. Sie dient dazu, die Einsatzbereitschaft der Schutzräume sicherzustellen, und findet in der Regel alle zehn Jahre statt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vorab schriftlich informiert und vereinbaren einen Termin.
In Friedenszeiten dienen die grauen Betonräume meist als praktischer Stauraum für Velos, Weinregale oder alte Aktenordner. Die Eigentümer müssen deshalb teilweise erst einmal anpacken, um den Zivilschützern den Weg freizumachen. Generell gilt, der Raum muss im Ernstfall innert kurzer Frist von zweckentfremdetem Material geräumt werden können.
Anschliessend prüfen die speziell ausgebildeten Kontrollpersonen die bauliche Substanz, die Schutzraumabschlüsse, die Belüftungsanlage, den Notausstieg sowie die technischen Installationen. Im Fokus stehen dabei die kritischen Kernkomponenten: Schliessen die massiven Panzertüren noch luftdicht ab? Funktionieren die Explosionsschutzventile? Und wie steht es um das Lüftungsaggregat, das im Notfall per Handkurbel betrieben werden muss?
Die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten. Festgestellte Mängel müssen innert einer gesetzten Frist auf Kosten der Eigentümerschaft behoben werden, die Kontrolle selbst ist kostenlos.
Der Zivilschutz sorgt also im Hintergrund dafür, dass die Schutzbauten im Ernstfall halten, was sie versprechen. Für Hausbesitzer gilt: Zur Vorbereitung auf die Kontrolle sollten sie den Zugang zum Schutzraum, den Notausstieg und die Schutzraumabschlüsse freiräumen und vorher prüfen, ob sich alles problemlos öffnen und schliessen lässt. Weil der Raum im Ernstfall rasch geräumt werden muss, empfiehlt es sich zudem, auf fest verbaute Regale oder andere Einbauten möglichst zu verzichten.
Auch zwischen den offiziellen Kontrollen lohnt es sich, alle sechs Monate die Lüftung für ein paar Minuten testweise laufen zu lassen, damit die Sicherheit im Keller nicht einrostet.
Verfasser: Tim Aufdebblatten ZSO AargauSüd
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